Arbeitsformen in der Kanzlei der Ministerien

Die Kanzlei der Ministerien hat den Auftrag, die Regierung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und Verwirklichung ihrer Politik zu unterstützen.

Die Kanzlei der Ministerien ist der Regierung unterstellt und damit eine politisch gelenkte Organisation, in der über die Ausrichtung der Regierungsgeschäfte und vorrangige Fragen entschieden wird. Die Beamten in der Kanzlei der Ministerien arbeiten der Regierung zu, indem sie Unterlagen und Vorschläge für einen Regierungsbeschluss vorbereiten und Fragen nationalen und internationalen Charakters prüfen. Von den rund 4 700 Mitarbeitern der Kanzlei der Ministerien sind etwa 200 politisch rekrutiert. Das übrige Personal arbeitet weiter, unabhängig davon, wer sich in Regierungsstellung befindet.

Die Aufgaben der Beamten können in sieben Hauptgruppen aufgeteilt werden, die in sämtlichen Ministerien vorkommen:

  • Gesetzgebung
  • Haushaltsverfahren und Lenkung der staatlichen Behörden und Ämter
  • Verwaltungsangelegenheiten
  • Internationale Zusammenarbeit
  • Externe Kommunikation
  • Besondere Projekte und Programme
  • Interne Unterstützung und Entwicklungsarbeit der Behörde

Die Beamten haben unter anderem zur Aufgabe, die dem jeweiligen Ministerium unterstellten staatlichen Behörden und Ämter zu lenken, indem sie die Unterlagen für die jährlichen Anweisungsbestimmungen ausarbeiten und die Tätigkeit der Behörden und Ämter überwachen. Ihre Tätigkeit kann auch internationale Verhandlungen beispielsweise in der EU umfassen. In einem internationalen Vergleich hat Schweden kleine Ministerien und große Behörden.

Gemeinsame Beschlüsse

Bei den wöchentlichen Kabinettssitzungen entscheidet die Regierung in allen Fragen gemeinschaftlich und einvernehmlich. Auf diese Weise haben alle Minister die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, und die Regierung trägt für alle Beschlüsse die gemeinsame Verantwortung.

Wenn die Regierung in einer Frage einen Beschluss fasst, ist dies das Ergebnis langer und sorgfältiger Vorarbeiten in der Kanzlei der Ministerien.

  • Eine Sachfrage entsteht Ein Dokument geht bei der Kanzlei der Ministerien per Post oder per E-Mail ein oder wird mündlich vorgebracht.
  • Registrierung Alle Sachfragen werden vom Registrator des empfangenden Ministeriums registriert.
  • Handhabung der Sachfrage Der für die Sachfrage zuständige Referent holt die notwendigen ergänzenden Angaben ein, interessierte Parteien können Gesichtspunkte anführen, der Initiator der Sachfrage erhält die Möglichkeit sich zu äußern, der zuständige Referent bereitet einen Entwurf zur Beschlussvorlage vor, die Beschlussvorlage wird gemeinsam mit den anderen einschlägigen Ministern und deren Ministerien beraten und schließlich vom Ministerialdirektor geprüft.
  • Beschluss in der Sachfrage Die Sachfrage wird dem verantwortlichen Minister unterbreitet, die Regierung entscheidet einvernehmlich und der Beschluss wird dem Initiator der Sachfrage und anderen einschlägigen Parteien zugeschickt, bevor die Sachfrage im Archiv abgelegt wird.