Menschenrechte in Schweden

»Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.«

So wird die allgemeine Erklärung der UNO über die Menschenrechte eingeleitet. In Schweden werden die Menschenrechte unter anderem in der Verfassung geschützt, die eines der vier Grundgesetze ist.

Aufgabe der öffentlichen Hand, d.h. des Staats, der Kommunen und Provinziallandtage ist es:

  • das Recht auf Gesundheit, Arbeit, Wohnung und Ausbildung zu gewährleisten,
  • eine nachhaltige Entwicklung fördern, die zu einer guten Umwelt für die gegenwartige Generation und folgende Generationen führt, und
  • die Diskriminierung von Menschen aus Gründen des Geschlechts, der Hautfarbe, des nationalen oder ethnischen Ursprungs, der sprachlichen oder religiösen Zugehörigkeit, Behinderung, sexuellen Veranlagung, des Alters oder aus anderen, einzelne Personen betreffenden Gründen zu bekämpfen.

Ombudsmänner

Zur Gewährleistung der Transparenz im öffentlichen Sektor übt die Institution des Ombudsmanns, die in mehreren Ländern Nachahmer gefunden hat, eine wichtige Funktion aus. Am 1. Januar 2009 trat das Gesetz gegen Diskriminierung (2008:567) in Kraft. Das Gesetz hat die Bekämpfung der Diskriminierung und die Förderung der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, geschlechtsübergreifender Identität oder Ausdrucksweise, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Glaubensbekenntnis, Behinderung, sexueller Veranlagung und des Alters zum Ziel. Gleichzeitig wurde mit dem Diskriminierungsombudsmann eine neue Behörde ins Leben gerufen, die für die Einhaltung des Gesetzes zuständig ist. Die früheren vier Ombudsmänner - Gleichstellungsbeauftragter, Ombudsmann gegen Diskriminierung aus ethnischen Gründen, Behindertenombudsmann sowie Ombudsmann gegen Diskriminierung wegen sexueller Veranlagung - sind abgeschafft worden.