Enquête-Kommissionen und Kommissionen
Manche Fragen, mit denen sich die Regierung befasst, sind komplexer Natur und machen deshalb eine besonders gründliche Vorarbeit erforderlich, bevor ein Regierungsentwurf vorbereitet und dem Reichstag zur Annahme vorgelegt werden kann. Es kann sich um große, übergreifende Fragen handeln, mit Auswirkungen für das schwedische Gemeinwesen über einen längeren Zeitraum hinweg, oder auch um kleinere, jedoch technisch komplizierte Fragen.
In einem solchen Zusammenhang kann die Regierung die Prüfung der Frage durch eine eigens dafür beauftragte Person oder eine Enquête-Kommission in Erwägung ziehen. Die Untersuchungskommission oder Enquête-Kommission, wie sie formell genannt wird, soll gemäß den von der Regierung erhaltenen Anweisungen arbeiten. In den Anweisungen gibt die Regierung die Leitlinien für die Arbeit der Kommission vor, unter anderem die zu prüfende Frage und den zeitlichen Rahmen für die Untersuchung.
Nach Abschluss der Untersuchung werden die Schlussfolgerungen in einem Bericht zusammengefasst und in der Serie Berichte der offiziellen Untersuchungskommissionen SOU, (Statens offentliga utredningar,) veröffentlicht.
Wenn die Enquête-Kommission dem verantwortlichen Minister den Bericht übermittelt hat, wird der Inhalt zur Stellungnahme an die betroffenen Behörden, Interessensverbänden und die Allgemeinheit übersandt. Diese haben dann die Möglichkeit, sich über die Schlussfolgerungen und Vorschläge der Kommission zu äußern, bevor die Regierung ihre Vorlage ausarbeitet.

