Kleines Wörterbuch der Kanzlei der Ministerien
A
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Allgemeine Beratung
(allmän beredning)
Diskussion der Minister in der Regierung in umfangreichen oder prinzipiell wichtigen Fragen. Eine allgemeine Beratung findet normalerweise donnerstags nach der Kabinettssitzung statt. -
Allgemeines Dokument
(allmän handling)
Siehe offizielle Akte. -
Allgemeine Wahlen
(allmänna val)
Die Wahlen zum Reichstag, zum Gemeinderat und zum Provinziallandtag werden alle vier Jahre am dritten Sonntag im September abgehalten. Die Wahl zum Europaparlament findet alle fünf Jahre im Frühjahr statt. Zwischen den ordentlichen Wahlen können zusätzliche Wahlen zum Reichstag abgehalten werden. -
Angelegenheit, Sachfrage
(ärende)
In der Kanzlei der Ministerien gibt es zwei Arten von Angelegenheiten, Regierungsfragen und Fragen der Kanzlei der Ministerien. Ein Beispiel für eine Regierungsfrage ist ein Entwurf zu einem neuen Gesetz. Angelegenheiten der Kanzlei der Ministerien betreffen im allgemeinen Fragen innerhalb der Kanzlei der Ministerien, z.B. Anstellungen. -
Antrag
(motion)
Vorschlag von einem oder mehreren Reichstagsabgeordneten. Anträge sind oft Gegenvorschläge zu den Entwürfen der Regierung, den so genannten Vorlagen. -
Ausgabenbereich
(utgiftsområde)
Die Ausgaben im Staatshaushalt sind in Ausgabenbereiche eingeteilt, die aus der Reichstagsordnung hervorgehen. -
Ausgabengenehmigung
(regleringsbrev)
Anweisung der Regierung an eine Behörde über die zugewiesenen Mittel und ihre Verwendung in den verschiedenen Verantwortungsbereichen. -
Ausgabenplafond
(utgiftstak)
Der Ausgabenplafond ist eine Obergrenze für staatliche Ausgaben, d.h. eine Grenze für die jährlich vom Staat veranschlagten Mittel. -
Ausschuss der ständigen Vertreter, AstV
(Coreper)
Ausschuss der ständigen Vertreter. Besteht aus den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten (Coreper II) bzw. deren Stellvertretern (Coreper I). Der AstV bereitet die Fragen vor, die auf den Ministerratssitzungen behandelt werden sollen.
B
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Behörde
(myndighet)
Von der Regierung freistehende staatliche Organe, die die Aufgaben der öffentlichen Hand auf den verschiedenen Gebieten wahrnehmen, z.B. das Zentralamt für Gesundheit und Sozialwesen und die Finanzämter. Die Behörden sind der Regierung unterstellt. -
Bemessungsgrundlage
(prisbasbelopp)
Die Bemessungsgrundlage oder »Basisbetrag« wie sie früher genannt wurde, hängt vom Lebenshaltungsindex, KPI, ab. Die Bemessungsgrundlage dient u.a. zur Gewährleistung, dass Renten, Krankengeld, Studienbeihilfen und andere Entschädigungen nicht an Wert verlieren, wenn die Preise für Waren und Dienstleistungen steigen. Der Betrag wird einmal jährlich festgesetzt. -
Berichte der offiziellen Untersuchungskommissionen
(Statens offentliga utredningar, SOU)
Eine Schriftenreihe bestehend aus Berichten der offiziellen Untersuchungskommissionen. Abgekürzt SOU. -
Bewilligung von Mitteln
(anslag)
Ein Betrag im Staatshaushalt, der auf Vorschlag des Reichstags für einen besonderen Zweck zur Anwendung gelangen darf.
D
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Disponibles Einkommen
(disponibel inkomst)
Das Einkommen, über das eine Person oder ein Haushalt verfügt, wenn die Steuern bezahlt sind, oder wenn der Haushalt die Transferleistungen erhalten hat, zu denen er berechtigt ist (Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld). -
Dokument
(handling)
Ein Dokument enthält Information gewisser Art: Texte, Bilder oder Informationen, die auf andere Art gespeichert sind, z.B. in einem Computer. Siehe auch Offizielle Akte.
E
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Enquête-Kommission, Anweisungen für eine Enquête-Kommission
(utredning, utredningsdirektiv)
Siehe auch Kommission, Kommissionsanweisungen.
F
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Fachreferent
(ämnesråd)
Beamter in der Kanzlei der Ministerien, gewöhnlich Experte in seinem Fachbereich. -
Finanzplan
(finansplan)
Teil der Haushaltsvorlage und der Finanzvorlage mit allgemeinen Leitlinien für die Wirtschaftspolitik. -
Frühjahrshaushalt
(vårpropositionen)
Eine Regierungsvorlage mit Vorschlägen zu Leitlinien für die zukünftige Wirtschaftspolitik wird als erster Schritt des Haushaltsverfahrens eingebracht. Der Frühjahrshaushalt enthält u.a. den Finanzplan, Vorschläge über den Ausgabenplafond und die vorläufige Verteilung der staatlichen Ausgaben auf Ausgabenbereiche für das kommende Haushaltsjahr. Der Frühjahrshaushalt wird dem Reichstag spätestens am 15. April vorgelegt.
G
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Geheimhaltung
(sekretess)
Ausnahme des Prinzips der Öffentlichkeit und der freien Meinungsäußerung. Ausnahmen können für vertrauliche Angaben über Schwedens Beziehungen zu einem anderen Land, der Sicherheit des Reiches, oder für vertrauliche Angaben über eine Privatperson gelten. -
Gemeinsame Beratung
(gemensam beredning)
Wenn eine Regierungsfrage den Verantwortungsbereich eines anderen Ministeriums oder eines anderen Ministers betrifft, soll die Sache in Absprache mit den übrigen betroffenen Ministern beraten werden. Siehe auch Verteiler. -
Gesetzgebungsrat
(lagrådet)
Besteht hauptsächlich aus Richtern des Obersten Gerichtshofes und des Obersten Verwaltungsgerichtshofes. Der Gesetzgebungsrat äußert sich auf Anfrage der Regierung oder eines Reichstagsausschusses zu Gesetzesvorlagen. -
Grundgesetz
(grundlag)
Ein Gesetz, das die Staatsverwaltung betrifft. Schweden hat vier Grundgesetze: Die Verfassung von 1974, die Sukzessionsordnung von 1810, das Pressegesetz von 1949 und das Grundgesetz über die Freiheit der Meinungsäußerung von 1991. -
Grundgesetz über die Freiheit der Meinungsäußerung
(Yttrandefrihetsgrundlagen, YGL)
Das jüngste der vier Grundgesetze Schwedens (1991). Regelt die Freiheit der Meinungsäußerung in anderen Medien als gedruckten Schriften. Verkürzt YGL. Siehe auch Grundgesetz.
H
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Haushaltsunterlage
(budgetunderlag)
Die Vorschläge der Behörden zur Finanzierung ihrer Tätigkeit während der kommenden Jahre. -
Haushaltsvorlage
(budgetproposition)
Der jährliche Entwurf der Regierung zum Staatshaushalt. Die Vorlage enthält u.a. einen revidierten Finanzplan, haushaltspolitische Zielsetzungen, Rahmen für Ausgabenbereiche, Vorschläge zur Mittelverwendung für verschiedene Zwecke, sowie eine Berechnung der Staatseinnahmen. Die Haushaltsvorlage wird spätestens am 20. September im Reichstag eingebracht außer in einem Wahljahr, wo sie spätestens eine Woche nach Eröffnung der Sitzungsperiode des Reichstags vorgelegt wird, sofern kein Regierungswechsel im Wege steht.
K
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Kabinettssitzung
(regeringssammanträde)
Eine Sitzung, bei der die Regierung Beschlüsse fasst. Kabinettssitzungen finden in der Regel jeden Donnerstag statt. -
Kanzlei der Ministerien
(regeringskansliet)
Die Behörde, die die Fragen der Regierung vorbereitet und im übrigen die Regierung unterstützt. Die Kanzlei der Ministerien besteht aus der Kanzlei des Ministerpräsidenten, den Ministerien und der Verwaltungszentrale. -
Kanzlei des Ministerpräsidenten
(statsrådsberedningen)
Referat in der Kanzlei der Ministerien, das die Arbeit der Kanzlei der Ministerien koordiniert. Leiter ist der Ministerpräsident. -
Kommission
(Kommitté/utredning)
Eine nicht ständige Kommission zur Untersuchung von Fragen und Ausarbeitung von Vorschlägen, wird von der Regierung eingesetzt. -
Kommissionsanweisungen
(kommittédirektiv)
In den Kommissionsanweisungen wird der Auftrag der Regierung angegeben. -
Kommissionsbericht
(kommittébetänkande)
Ein Bericht oder ein Vorschlag einer von der Regierung eigens eingesetzten Person oder Kommission, normalerweise in Statens offentliga utredningar (SOU) /Berichte der offiziellen Untersuchungskommissionen / veröffentlicht.
L
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Leiter des Ministeriums
(departementschef)
Minister, der ein Ministerium leitet, z.B. Landwirtschaftsminister und Finanzminister. Siehe auch Minister.
M
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Minister
(statsråd/minister)
Die einer Regierung angehörenden Personen sind Minister. -
Ministerialdirektor
(expeditionschef)
Leitender Beamte in der Kanzlei der Ministerien, der u.a. verantwortlich für die gesetzeskonforme, schlüssige und einheitliche Bearbeitung von Verwaltungsfragen der Regierung. -
Ministerialdirigent
(departementsråd)
Beamter in der Kanzlei der Ministerien, gewöhnlich in leitender Funktion. -
Ministerium
(departement)
Die Ministerien bereiten die Fragen der Regierung in ihren jeweiligen Fachbereichen vor, z.B. Landwirtschaft, Kultur und Umwelt. -
Ministeriumsserie, Veröffentlichungen der Ministerien
(departementsserien, Ds)
Eine Serie zur Veröffentlichung von Schriften und Berichten, die in der Kanzlei der Ministerien erstellt werden. -
Ministerpräsident
(statsminister)
Der Ministerpräsident ernennt die Minister und leitet die Arbeit der Regierung. -
Misstrauenserklärung
(misstroendeförklaring)
Wenn mehr als die Hälfte aller Reichstagsabgeordneten in einer Abstimmung dem Ministerpräsidenten das Vertrauen entziehen, muss die gesamte Regierung zurücktreten. Eine Misstrauenserklärung kann auch gegen einen einzelnen Minister gerichtet sein.
N
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Nådiga luntan
»Nådiga luntan« früher oft benutzte Bezeichnung für die Haushaltsvorlage; nådig = gnädig, lunta = Bündel.
O
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Oberregierungsrat
(departementssekreterare)
Beamter in der Kanzlei der Ministerien, der Angelegenheiten zur Beschlussvorlage vorbereitet. -
Offizielle Akte
(allmän handling)
Eine Akte ist offiziell, wenn sie bei einer Behörde eingegangen ist oder dort erstellt wurde und verwahrt wird. Offizielle Akten sollen gemäß Öffentlichkeitsprinzip jedermann zur Einsichtnahme zugänglich sein, sofern keine Geheimhaltung vorliegt. Siehe auch Dokument, Öffentlichkeitsprinzip und Geheimhaltung.
P
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Politischer Sachverständiger
(politisk sakkunnig)
Politischer Mitarbeiter in der Kanzlei der Ministerien, der einem Minister beigeordnet ist. -
Pressegesetz
(Tryckfrihetsförordningen, TF)
Eines der vier schwedischen Grundgesetze. Regelt u.a. die Freiheit der Meinungsäußerung in gedruckten Schriften und das Recht, offizielle Akten einzusehen (Öffentlichkeitsprinzip). Abgekürzt TF. Siehe auch Grundgesetz. -
Pressereferent
(pressekreterare)
Politisch Angestellter. Arbeitet in erster Linie mit Kontakten zu den Medien.
R
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Rechts- und Verwaltungsdirektor
(rättschef)
Leitender Beamte in der Kanzlei der Ministerien, der u.a. verantwortlich ist für die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsverordnungen, und ihrer gesetzeskonformen, schlüssigen und einheitlichen Bearbeitung. -
Referent
handläggare (sv)
Siehe Oberregierungsrat. -
Regierung
(regeringen)
Schwedens oberste Behörde, geleitet vom Ministerpräsidenten. -
Regierungserklärung
(regeringsförklaring)
Die Ansprache des Ministerpräsidenten vor dem Reichstag bei der Eröffnung der Sitzungsperiode des Reichstags. In der Regierungserklärung gibt der Ministerpräsident an, welche Ziele die Regierung mit ihrer Politik verfolgt. -
Regierungsvorlage, Gesetzesvorlage
(proposition)
Entwurf, z.B. ein neues Gesetz, den die Regierung im Reichstag einbringt. -
Registrator
(registrator)
In der Kanzlei der Ministerien gibt es für jedes Ministerium eine Registratur. Dort wird die Registrierung und Archivierung offizieller Dokumente vorgenommen, für die das betreffende Ministerium verantwortlich ist. Siehe auch Tagebuch. -
Reichstag
(riksdag)
Schwedens höchstes beschließendes Organ. Der Reichstag ist Vertreter des Volkes und wird vom schwedischen Volk gewählt. Siehe auch allgemeine Wahlen.
S
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Schreiben
(skrivelse)
Die Regierung kann dem Reichstag schriftliche Information in Form eines Schreibens zustellen. -
Schwedische Gesetzessammlung
(Svensk författningssamling, SFS)
Die offizielle Veröffentlichung der vom Reichstag verabschiedeten Gesetze und von der Regierung beschlossenen Verordnungen. Abgekürzt SFS. -
SFS
Siehe Schwedische Gesetzessammlung.
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Sondersitzung der Regierung
(konselj)
Sitzung der Regierung unter dem Vorsitz des Staatsoberhaupts. Ein Regierungswechsel erfolgt immer im Rahmen einer Sondersitzung der Regierung. Siehe auch Staatsoberhaupt. -
SOU
Siehe Berichte der offiziellen Untersuchungskommissionen.
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Stellv. Ministerialdirigent
(kansliråd)
Beamter in der Kanzlei der Ministerien. -
Staatliche öffentliche Ermittlungen
(statens offentliga utredningar)
Eine Schriftserie bestehend aus Gutachten von den staatlichen Ermittlungen. Verkürzt SOU. -
Staatshaushalt
(statsbudget)
Ein einjähriger Plan über die Einnahmen und Ausgaben des Staats. -
Staatsoberhaupt, Staatschef
(statschef)
Das Staatsoberhaupt ist formell der höchste Vertreter des Landes, hat jedoch keinen politischen Einfluss. In Schweden, einer Monarchie, ist ein König oder eine Königin Staatsoberhaupt. -
Staatssekretär
(statssekreterare)
Leitender Beamte und politischer Mitarbeiter in der Kanzlei der Ministerien, der die Arbeit direkt unter dem Leiter des Ministeriums oder einem anderen Minister des Ministeriums leitet. Verantwortlich für Planung und Koordinierung. -
Staatssekretär des Außenministeriums
(kabinettssekreterare)
Leitender Beamte im Außenministerium, einem Staatssekretär gleichgestellt. -
Sukzessionsordnung, Thronfolgegesetz
(successionsordningen, SO)
Das älteste der vier schwedischen Grundgesetze (1810). Enthält Bestimmungen über die Thronfolge. Abgekürzt SO. Siehe auch Grundgesetz.
T
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Tagebuch, Führung des Tagebuchs
diarieföring (sv)
Die meisten Dokumente, die bei der Kanzlei der Ministerien eingehen, werden registriert und erhalten ein Aktenzeichen (eine Tagebuchnummer). Auch Dokumente, die in der Kanzlei der Ministerien erstellt werden, werden in gewissem Umfang registriert. Siehe auch offizielles Dokument. -
Tagesordnung
(föredragningslista)
Ein Verzeichnis über alle Angelegenheiten und sonstigen Fragen, die bei einer Sitzung behandelt werden sollen.
V
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Verfassung
(Regeringsformen, RF)
Eines der vier schwedischen Grundgesetze. Die Verfassung enthält die grundlegenden Prinzipien für die schwedische Staatsform. Abgekürzt RF. Siehe auch Grundgesetz. -
Verordnung
(förordning)
Von der Regierung beschlossene verbindliche Vorschrift, z.B. Bestimmungen über die Arbeit der staatlichen Behörden.
In EU-Zusammenhängen ist eine Verordnung eine Rechtsakte des EG-Rechts, die für alle Mitgliedstaaten, Unternehmer, Behörden und Bürger gilt. Verordnungen sind direkt in den Mitgliedstaaten umzusetzen, d.h. sie dürfen nicht in andere Gesetze oder Bestimmungen in den Mitgliedstaaten umgeschrieben werden. -
Verteiler
(delning)
Eine Angelegenheit oder ein Vorschlag eines Ministers in einem Ministerium wird an die übrigen Minister und an manche Beamten in der Kanzlei der Ministerien zur Kontrolle und Einsicht ausgeschickt (verteilt). Siehe auch gemeinsame Beratung. -
Verwaltungsdirektor
(förvaltningschef)
Leiter der Verwaltungszentrale. Verantwortlich für administrative Fragen in der Kanzlei der Ministerien, die mehrere Ministerien oder Kommissionen im Tätigkeitsbereich mehrerer Ministerien berühren. -
Verwaltungszentrale
(förvaltningsavdelningen)
Abteilung in der Kanzlei der Ministerien, die den Ministerien, der Auslandsvertretung und den Komitees mit Unterstützung und Service in administrativen Fragen zur Seite steht. -
Verweisung einer Vorlage an den Gesetzgebungsrat zur Stellungnahme
(lagrådsremiss)
Eine Gesetzesvorlage, die die Regierung oder ein Reichstagsausschuss an den Gesetzgebungsrat zur Stellungnahme verweist. -
Vorlage zur Stellungnahme
(remiss)
Bitte um Stellungnahme. Das Verfahren bedeutet, dass Behörden, Organisationen und andere Instanzen sich zu einem Entwurf äußern können.
W
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Währungsreserve
(valutareserv)
Bestand von Gold, Devisen und ausländischen Wertpapieren bei der Schwedischen Nationalbank. -
Wöchentliche vorbereitende Sitzung
veckoberedning(sv)
Bevor eine Frage in einer Kabinettssitzung behandelt wird, wird die Frage dem verantwortlichen Minister bei einer so genannten wöchentlichen vorbereitenden Sitzung vorgetragen.
Ö
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Öffentlichkeitsprinzip
(offentlighetsprincipen)
Der Grundsatz, wonach jeder das Recht hat, offizielle Akten einzusehen, die bei einer Behörde eingegangen sind oder dort erstellt wurden.

